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Online Stammbaum für einen Nutzer sperren?

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Moderator: tim52mer

cleo1972
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Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage, gibt es die Möglichkeit den Stammbaum für einen bestimmten Nutzer zu sperren?

Sodass dieser nicht auf den Stammbaum zugreifen kann??

Ich habe heute wieder, dank der Benachrichtigungen, gesehen, dass er meinen Stamm abschreibt oder kopiert. Die Quellenangaben werden 1:1 wiedergegeben. Ich habe ihn heute angeschrieben, habe ihm mitgeteilt, dass er mich dann als Quelle noch angeben soll, aber ich glaube, das macht er nicht. Daher würde ich ihm gern den Zugang nehmen.

Bitte keine schlauen Sätze, wie ja du hast den ja online oder so, dass ich mit dem Risiko leben muss, dass mal was abgeschrieben wird kann ich leben, denke das macht jeder mal, gibt aber dann ja auch die Quelle an, aber hier sind zwei Familienzweige im großen Stil abgekupfert worden und ich bin mega sauer! Man hätte mich ja mal fragen können, aber einfach so, finde ich Schei... :twisted:

Danke und viele Grüße
Alexandra
tim52mer
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Hallo Alexandra,

... die Antwort ist "Nein".
Eine genealogische Online-Website kann nicht einzelne Benutzer sperren. Das wäre nicht nur unangebracht, da wir jeden Tag, nur auf eine einfache Beschuldigung hin, dutzende Benutzer blokieren müssten. Wir sind nicht in der Lage zu ermitteln wer hier im Recht ist. Ausserdem würde es für den Datendieb nicht schwer sein, ein neues Konto mit einem abgewandelten Benutzernamen zu erstellen.

Geneanet ist eine kolloborative Genealogiesite, deren Basis das Teilen genealogischer Informationen ist. Selbst mit den Quellenangaben ist das so eine Sache. Kirchenbücher, Standesakten, Archive u.s.w. sind nicht nur einer Person zugänglich. Bei den Nachforschungen benutzen viele Familienforscher die gleichen Quellen und machen ihre Suche zu den selben Vorfahren und Verwandten.

Es gibt und wird immer und überall "schwarze Schafe" geben, die nur von der Arbeit anderer profitieren. Es wird ebenso immer Nutzer geben, denen beim Kontakt mit anderen Forschern die einfachsten Regeln der Höflichkeit fehlen. Das ist aber eine Minderheit.
Die meisten Mitglieder bei Geneanet sind freundlich, hilfsbereit und haben ein offenes Ohr für die Fragen andere Genealogen.

Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg bei Ihren genealogischen Forschungen.

Mit freundlichen Grüßen,
Heinz
cleo1972
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Hallo Heinz,

ja, danke für deine Nachricht. Ich habe es mir gedacht. Habe meinen Stammbaum erst mal auf Privat gestellt. Ist zwar nicht wirklich in meinem Sinne, aber ich bin immer noch sehr erbost darüber, wenn es jetzt nur die ein oder andere Person gewesen wäre, ok, aber direkt zwei Familienzweige und da dann auch noch mehrere Abzweigungen. Sind bestimmt über 100 Personen, wenn nicht noch mehr.

Er ist sich keiner Schuld bewusst, er findet es nur von sich gedankenlos, dass er mich nicht in der Quelle genannt hat. Dankt mir aber das ich ihm die Daten zur Verfügung stelle, was ich ihm in keinster Weise vorher in dem Maße erlaubt habe.

Naja, jetzt kommt er nicht mehr an weitere Daten. Ich kann aber nicht verlangen, dass er die Daten löscht, oder??

Viele Grüße Alex
tim52mer
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Guten Abend Alexandra,

das ist eine gute Frage ... und die Antwort ist nicht ganz einfach. Dir ist sicher bewußt, daß es unglaublich schwer ist zu beweisen, daß diese Daten "Dein" exklusives Eigentum sind.
Zumindest hat er jetzt zugegeben und sich entschuldigt, die Daten bei Dir abgekupfert zu haben. Das ist ja mal ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Was kann man verbieten?
- Eltern und nahe Verwandte können verlangen, die Daten Ihrer minderjährigen Kinder zu löschen.
- Jeder kann verlangen das seine persönlichen Daten nicht öffentlich gemacht werden. Das bedeutet das diese Daten versteckt sein müssen, bedingt aber keine Löschung.
- Schutzbedürftige Daten sind personenbezogene Angaben wie Geburt, Heirat und Tod.
- Die in Deutschland gültigen Schutzzeiten sind: Geburt 100 Jahre (in bestimmten Ausnahmefällen bis zu 120 Jahre), Heirat 70 Jahre und Tod 30 Jahre.
- Betroffene Personen können verlangen das die Daten vor diesen Zeiträumen nicht gezeigt werden (d.h. der entsprechende Nutzer stellt diese Daten "privat" um sie zu verstecken).

Wenn also lebende Personen von Dir oder Deiner Familie veröffentlicht wurden, dann kannst Du verlangen das sie für Besucher "unsichtbar" gemacht werden.
Ausser im Fall von minderjähreigen Personen und/oder bei Verletzung geltenden Rechts, darf und kann Geneanet Daten nicht
löschen. Geneant ist ein "Hoster" und die eingegebenen Stammbäume sind und bleiben Eigentum des Einstellers.
Da bleibt dann nur der Rechtsweg.

Ich hoffe ausreichend auf Deine Frage geantwortet zu haben. Ich bin kein Rechtsanwalt, sondern genau wie du nur ein begeisterter Familienforscher. Die Moderation mache ich mehr oder weniger ehrenamtlich.

Viele Grüße,
Heinz
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